Unternehmensberatung

Eine meiner Kernkompetenzen ist die allgemeine Unternehmensberatung und besonders die Unternehmenssanierung. Hier ist es wichtig, bei einem Unternehmen, das auf eine kritische Situation zusteuert, möglichst frühzeitig bestehende Problembereiche zu erkennen, um rechtzeitig korrigierend eingreifen zu können.

So haben Untersuchungen von Banken ergeben, dass bereits etwa vier Jahre vor einer gravierenden Bedrohung für ein Unternehmen erste Symptome hierfür erkannt werden können. Möglichst frühzeitiges Gegensteuern ist aber entscheidend für den Erfolg der zu treffenden Maßnahmen.

Eigene langjährige Tätigkeit in Unternehmen ermöglicht es mir, gemeinsam mit meinen Mandanten Wege zu erarbeiten, um dieses Ziel zu erreichen.

Krisenberatung

Ich bin aber auch für Unternehmen tätig, die bereits in eine Krisensituation geraten sind und die kurzfristig einer besonders intensiven Betreuung bedürfen. Soweit notwendig biete ich auch Unterstützung bei der Beschaffung von Fremdmitteln, sei es durch Banken oder andere Investoren, an.

Neben den Unternehmen werden von mir selbstverständlich auch deren Inhaber oder Geschäftsführer persönlich mit in meine Beratungstätigkeit einbezogen.

Insolvenzberatung

Wenn auch nach gründlicher Analyse die Weiterführung eines Unternehmens nicht mehr möglich ist, bleibt es eine wichtige Aufgabe, die ordnungsgemäße Vorbereitung und optimale Gestaltung der Abwicklung eines Unternehmens sicherzustellen und kompetent zu begleiten.

Unternehmensübertragung

Nach offiziellen Schätzungen fallen in den kommenden drei bis fünf Jahren Unternehmensübertragungen im Wert von circa 10 Billionen € an.

Diese Zahl zeigt, welche große Bedeutung dieser Komplex heute hat. Das gilt einmal, wenn der Inhaber eines Unternehmens dieses übertragen möchte, aber auch dann, wenn er selbst am Erwerb eines Unternehmens interessiert ist.

Ein Gutteil der anstehenden Übertragungen steht dabei im Zusammenhang mit dem Ausscheiden von Unternehmern aus Altersgründen. Gerade hier ist die Gefahr groß, dass ein Unternehmen mangels rechtzeitiger Regelung in Turbulenzen kommt oder auch aufgelöst werden muss.

Um dies zu vermeiden, sind rechtzeitige Überlegungen für die Unternehmensnachfolge, verbunden mit den entsprechenden Regelungen, zwingend notwendig.

Wirtschaftsrecht

Sich immer schneller ändernde rechtliche Vorschriften und wirtschaftliche Rahmenbedingungen sowie die zunehmende Komplexität der wirtschaftlichen Verhältnisse schaffen ein Umfeld, das für den Unternehmer immer schwieriger wird.

Jeder muss sich daher darauf verlassen können, dass er bei seinen Entscheidungen von Spezialisten kompetent beraten und betreut wird. Hier ist ein Berater, der mit Überblick und Erfahrungen dem Unternehmer zur Seite steht, für diesen von großer Wichtigkeit.

Gesellschaftsrecht

Für eine optimale Gestaltung der Rechtsform eines Unternehmens sind fundierte Kenntnisse der verschiedenen Rechtsformen in denen ein Unternehmer tätig sein kann entscheidend. Ob hier die Form eines Einzelkaufmannes, einer GmbH oder der Aktiengesellschaft gewählt wird, kann für den Unternehmer auch unter dem Gesichtspunkt der persönlichen Haftung von erheblicher Bedeutung sein. Hierhin gehören aber auch neue Gesellschaftsformen wie etwa in die Kleine Aktiengesellschaft oder die Limited - Gesellschaft. Gerade bei Fusionen, Umwandlungen oder sonstigen Reorganisationsmaßnahmen ist die rechtzeitige Festlegung einer klaren Marschrichtung nach sorgfältiger Prüfung von großer Bedeutung.

Handelsrecht
Wettbewerbsrecht
Vertragsrecht

In der laufenden Geschäftstätigkeit eines Unternehmens sind mannigfaltige vertragsrechtliche Fragen zu klären, deren richtige Beantwortung mitentscheidend für den Erfolg eines Unternehmens sein kann. Hierunter fallen nicht nur die Rechtsbeziehungen zu Lieferanten und Kunden mit den entsprechenden Verträgen, sondern auch die richtige Gestaltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen sowohl gegenüber Lieferanten als auch auf der Kundenseite. Auch unternehmensinterne Regelungen wie etwa die Gestaltung des Vertriebs, hierin eingeschlossen Handelsvertreterverträge und gegebenenfalls Franchisenehmer -, Vertriebs - und sonstige Dienstleistungsverträge, sind hiervon betroffen.

Besondere Aufmerksamkeit kann - je nach Art der Geschäftstätigkeit - auch in den Bereichen des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts sowie des Patent-, Marken- und Gebrauchsmusterrechts notwendig sein.